Kritik ist nicht als Beanstandung, Tadel oder HerabwÞrdigung zu verstehen, sondern im ursprÞnglichen Sinn des griechischen Wortes ΚÏÎŊÎ―Ï krino, Infinitiv krinein âscheiden, unterscheiden, beurteilenâ als Analyse und ÃberprÞfung im weitesten Sinne. Die KrV trennt dabei die BeitrÃĪge der reinen Vernunft zur Erkenntnis von der Spekulation, deren Wahrheitsgehalt nicht feststellbar ist. Der Genitiv (der) kann sowohl als genitivus objectivus wie als genitivus subjectivus gelesen werden, also als eine Kritik an der Vernunft und durch die Vernunft. Als oberstes ErkenntnisvermÃķgen kann sich die Vernunft selbst zum Gegenstand einer Selbstkritik machen. Kant spricht vom âGerichtshof der Vernunftâ (B 779), vor dem die Vernunft KlÃĪger, Angeklagter und Richter zugleich ist. Die reine Vernunft umfasst nach Kant die FÃĪhigkeit des menschlichen Denkens, Erkenntnisse ohne RÞckgriff auf vorhergegangene sinnliche Erfahrung zu erlangen. Rein ist das ErkenntnisvermÃķgen, wenn es keine bestimmte Erfahrung voraussetzt, sondern nur mit Vorstellungen arbeitet, die das Subjekt in sich selbst vorfindet oder erzeugt. Diese Erkenntnisse sind a priori, da ihre Wahrheit ohne ÃberprÞfung in der Erfahrung feststellbar ist. Der Erkenntnisapparat des Subjektes im Sinne der Kritik der reinen Vernunft umfasst die Sinnlichkeit als das VermÃķgen der Anschauung, den Verstand als das VermÃķgen, Anschauungen unter (einfache) Begriffe zu bringen, sowie die Vernunft im Allgemeinen als das VermÃķgen, die Verstandeserkenntnis zu ordnen; als das VermÃķgen, nach Prinzipien zu denken. Damit bedeutet der Buchtitel: ÃberprÞfung der MÃķglichkeiten der Erkenntnisfindung ohne Verwendung der Erfahrung und BeschrÃĪnkung der Erkenntnis auf das ihr ZugÃĪngliche. Oder wie Kant es ausdrÞckt: âWas sind die Bedingungen der MÃķglichkeit von Erkenntnis?â